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Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick

Verschaffen sie sich einen ersten Überblick über Ihr Schweizer Vorsorgekapital und rechnen Sie für sich eine vorteilhafte Lösung aus

Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse erhalten Sie auch in Deutschland als Kapitalauszahlungen und Renten gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen

Aus den Schweizer Pensionskassen und von Freizügigkeitskonten sind gesetzlich bestimmte Kapitalauszahlungen zweckgebunden erlaubt (für eigengenutztes Wohneigentum, im Scheidungsfall, u.a.  vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen) und bei der Pensionierung. Steuerlich zu unterscheiden ist, ob nur überobligatorisches Vorsorgekapital oder obligatorisches und überobligatorisches Kapital in Bezügen enthalten ist. Dies gilt sowohl für Kapitalleistungen als auch für Rentenzahlungen.  „Gemischte“ Kapitalvorbezüge haben zur Folge, dass das Alterssparkapital für die Berechnung der Rentenansprüche  entsprechend niedriger ausfällt. Eine steuerwirksame Wiedereinzahlung der entnommenen Beträge, die abschließend bei Entnahme versteuert werden, ist von Deutschland aus nicht möglich. Aus Rentenzahlungen ist der Besteuerungsanteil (bezogen auf das Obligatorium) bzw. der Ertragsanteil (bezogen auf das Überobligatorium) zu versteuern.

Nach dem Transfer von Pensionskapital in eine Freizügigkeitseinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto kommt in der Regel nur eine Kapitalauszahlung in Frage

Der freie Bezug von Freizügigkeitskapital ist bis 5 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter (Männer 65 J. / Frauen 64 J.) beschränkt auf das überobligatorische Kapital. Ein Bezug von obligatorischem Kapital unterliegt den gleichen Bedingungen wie in der Pensionskasse. Nach dem Erreichen der Altersgrenze kann in einem Zehnjahreszeitraum das auf einem Freizügigkeitskonto angelegte Kapital als Einmalkapitalzahlung abgerufen werden und ist zum Zeitpunkt der Auflösung zu versteuern. Bezogenes obligatorisches Kapital ist mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, aus dem überobligatorischen Kapital ist der Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertrag aus dem Kapitalbezug ist tarifbegünstigt oder in bestimmten Fällen insgesamt steuerfrei.

Mit Hilfe des Steuerrechners verschaffen sie sich zunächst über die Besteuerungssituation in Deutschland einen Überblick

Anhand der von Ihnen eingegebenen Grunddaten, die wie das Ergebnis der Berechnung nicht in unserem Unternehmen gespeichert werden, können Sie eine provisorische Berechnung für den Bezug von Kapital aus der Pensionskasse oder Freizügigkeit durchführen. Zur Vorbereitung einer Pensionsplanung bietet der Steuerrechner für die voraussichtliche oder gewünschte PK-Rente eine Möglichkeit, sich über die individuelle Situation einen Überblick zu verschaffen. Falls Sie schon Bezüge aus einer Schweizer Pensionskasse in Deutschland beziehen können Sie mit Hilfe des Rechners überprüfen, ob die bisherigen Besteuerungsgrundlagen z. B. bezüglich Ihrer Pensionskassenrente aus dem Obligatorium und Überobligatorium zutreffend berücksichtigt sind. Rentenzahlungen unterliegen mit dem Besteuerungsanteil (bezogen auf das Obligatorium) bzw. dem Ertragsanteil (bezogen auf das Überobligatorium) der Einkommensteuer.

Die Ergebnisse, die der Steuerrechner ausweist, zeigen auf, mit welchen Nettobeträgen (Kapital oder Rente) aus dem bezogenen Alterssparkapital gerechnet werden kann.

In den Erläuterungen zum Ergebnis wird auf weitere Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen können, hingewiesen. Grundsätzlich ist jede Entscheidung über den Bezug von Leistungen, sei es Kapital oder Rente, aus der Freizügigkeit oder einer Schweizer Pensionskasse bei Wohnsitz in Deutschland von großer finanzieller Tragweite und unabänderlich. SecuPart Vorsorge bietet eine Beratung grenzüberschreitend in der Schweiz und in Deutschland an, damit im Einzelfall  die Betroffenen die für sie beste Entscheidung treffen können. Für eine umfassende individuelle Beratung (Analyse Ihrer Daten, Darstellung von Optionen des Bezugs mit genauer Berechnung, Dokumentation für eine steuerliche Deklaration in einem Beratungsreport) bewegt sich das Honorar zwischen 1.500-2.000 CHF je nach Komplexität. Weiterhin bieten wir bei Bedarf Steuerberatung in beiden Ländern und die Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung über eine spezialisierte Steuerkanzlei in Deutschland an.

Beispielhafte Berechnungen unterschiedlicher Bezugsfälle

Beispiel 1: Kapitalbezug aus der Freizügigkeit

Musterfall eines Bezugs von überobligatorischem Kapital aus der Freizügigkeit (Eintritt in eine PK vor 2005)

Beispiel 1
 

Beispiel 2: Kapitalbezug aus der Freizügigkeit

Musterfall eines Bezugs von überobligatorischem Kapital aus der Freizügigkeit (Eintritt in eine PK ab 2005), Alter bei Bezug >=60 Jahre

Beispiel 3

Beispiel 3: Kapitalbezug zur Wohneigentumsförderung

Musterfall eines gemischten Kapitalbezugs aus der Pensionskasse zur Wohneigentumsförderung (WEF)

Beispiel 2

Beispiel 4: Beispiel eines Rentenbezugs

Musterfall eines Rentenbezugs aus der Pensionskasse

Beispiel 4

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Wenn Sie lieber mit uns rechnen möchten

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Mit diesem Währungsrechner können Sie sich den aktuellen Kurs (Interbankenrate) anzeigen lassen und den vorgeschlagenen Kurs im Steuerrechnermodul anpassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie als Privatkunde mit einem etwas schlechteren Kurs als der Interbankenrate rechnen müssen.